1. Die Tennisplatzanlage dient der Pflege des Tennissports und damit zur Erholung und Freizeitgestaltung der Club-Mitglieder.
2. Die Spielplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden; Zuschauer halten sich grundsätzlich außerhalb der Spielplätze auf.
3. Rauchen auf den Spielplätzen ist nicht gestatten.
4. Mutwillig und fahrlässig verursachte Schäden am Vereinseigentum sind vom Verursacher zu ersetzen. Erziehungsberechtigte
haften für ihre Kinder.
5. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden der Platzwart oder der Vorsitzende im Benehmen mit einem anderen Vorstandsmitglied.
6. Jeder Spieler ist verpflichtet, den Platz zu pflegen. Die Platzpflege ist stündlich, also auch im Training und nach jedem Turnierspiel durchzuführen. Dabei ist der Platz abzuziehen, bei Bedarf die Bänder zu säubern und bei trockener und warmer Witterung mit Wasser zu sprengen.
7. Jedes Vollmitglied kann einen Schlüssel für das Eingangstor und das Clubhaus gegen eine Gebühr von 3.00€ je Schlüssel erhalten. Erlischt die Vollmitgliedschaft, muss der Schlüssel zurückgegeben werden, die Hinterlegungsgebühr wird dann zurückerstattet.
8. Jeder Platzbesucher wird gebeten, diese Platzordnung zu befolgen. Mangelhafte Platzpflege verkürzt die Lebensdauer der Plätze und verursacht zusätzliche Renovierungsarbeiten.
Der Vorstand.